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Migrationspakt der Eliten – Eine Reportage von Junge-Freiheit-TV
Was steckt nun tatsächlich hinter dem Migrationspakt? Eine 18-minütige TV-Dokumentation der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ geht Fragen zum Migrationspakt nach, die aktuell in Deutschland brandheiß diskutiert werden.
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„Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – zu Deutsch: „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ – so heißt der Pakt, den die Vereinten Nationen am 10. und 11. Dezember 2018 feierlich schließen wollen. Lange Zeit wurde das Thema hierzulande kaum diskutiert, doch freie Medien und die AfD brachten den Pakt auf die Agenda. Die Diskussion, die nun um das Abkommen entbrannt ist, polarisiert in diesem Land, so wie viele schon geführte Debatten über Migration, Asyl und Einwanderung: Unverbindlich sei der Pakt, rein symbolisch oder gar gut im Sinne Deutschlands, sagen die einen. Ein verhängnisvoller Schritt in Richtung einer dauerhaften Massenzuwanderung aus den Armenhäusern der Welt – behaupten die anderen. Was stimmt? Eine 18-minütige TV-Dokumentation der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ging diesen Fragen nach. Sehen Sie nun die ganze Reportage „Migrationspakt der Eliten“, die am 15. November 2018 veröffentlicht wurde.
JF-TV Reportage:
„Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – zu Deutsch „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ so heißt das Machwerk, das die Vereinten Nationen am 11. und 12. Dezember 2018 feierlich verabschieden wollen. Lange wurde das Thema hierzulande kaum diskutiert. Doch alternative Medien und die Alternative für Deutschland brachten das auf die Agenda. Die Debatte, die nun um diesen Pakt tobt, ist so polarisiert wie viele Debatten in diesem Land. Unverbindlich sei der Pakt, rein symbolisch oder gar gut im Sinne Deutschlands, sagen die einen. Ein verhängnisvoller Schritt in Richtung einer dauerhaften Massenzuwanderung aus den Armenhäusern der Welt, behaupten die anderen. Was stimmt? Eine JF-TV-Reportage über den „Migrationspakt der Eliten“.
Wir sind am Reichstag in Berlin am Donnerstag, den 8.November. Das „Hohe Haus“ diskutiert den UN-Migrationspakt. Dass das Vorhaben hier überhaupt debattiert wird, ist einzig das Werk der AfD, die sich früh mit dem Migrationspakt beschäftigte. Martin Hebner, AfD: „Die Bundesregierung wollte diese Debatte schlichtweg vermeiden.“ Dr. Alexander Gauland, AfD: „ Millionen von Menschen aus diesen Regionen werden angestiftet, sich auf den Weg zu machen. Linke, Träumer und globalistische Eliten wollen unser Land klammheimlich aus einem Nationalstaat in ein Siedlungsgebiet verwandeln.“ Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Es war auch ganz wichtig, die Debatte über den Migrationspakt jetzt nochmal ganz deutlich ins Parlament zu bringen, denn die Bundesregierung hat ja bisher möglichst geschwiegen, um das Ganze „unter dem Deckel“ zu halten, damit man ganz in Ruhe in Marrakesch im Dezember das Pamphlet unterschreiben kann. Aber die Zeiten sind vorbei. Jetzt gibt es eine echte Opposition hier im Deutschen Bundestag, die sich um solche Dinge kümmert. Und darüber muss man einfach reden.“
Und geredet wird in dem Bundestag, gleichwohl in den Medien. Der Tenor: Die AfD betreibe Stimmungsmache, habe keine Argumente. Selbst von Verschwörungstheorien ist die Rede. Filiz Polat, B90/Grüne: „…Verschwörungstheorien voranzutreiben…“ Claudia Moll, SPD: „… dass wir hier über diesen Lügenantrag unsere Zeit verschwenden. Ich schäme mich so was von fremd, dass wir diesen Antrag hier in diesem Haus besprechen müssen. Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“ Vorwürfe, die allerdings bei genauer Betrachtung nicht nur die AfD treffen. Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Wir sehen ja im europäischen Bereich, auch darüber hinaus, dass andere Staaten das auch mittlerweile kritisch einschätzen. Dass die Polen, dass die Tschechen das kritisch sehen, die Ungarn machen nicht mit, die Österreicher machen nicht mit. Sind das auch alles Verschwörungstheoretiker, wie uns heute vorgeworfen wurde? Nein, natürlich nicht ! Sie sehen kritische Punkte und das sind gewichtige Gründe. Denn uns muss es doch darum gehen, als Volksvertreter unseres Landes, die deutschen Interessen zu vertreten.“
Ist der UN-Migrationspakt im deutschen Interesse? Wer dagegen stimmt, sorgt dafür, dass noch mehr Migranten kommen, zitiert „Welt Online“ den Unionsfraktionsvizevorsitzenden Stephan Harbarth aus der Bundestagsdebatte. Eine Aussage, die wirkt, als habe die AfD, aber auch die österreichische Bundesregierung den Pakt gehörig missverstanden. Heinz-Christian Strache, österreichischer Vizekanzler: „Wir wollen nicht, dass die Migration im Allgemeinen keine Differenzierung mehr erfährt zwischen legaler und illegaler und dass vielleicht Migration aus Klimagründen oder Armutsgründen überhaupt ein Menschenrecht werden könnte. So was lehnen wir konsequenterweise ab und es braucht daher natürlich hier auch ein Gegensteuern und eine Klarstellung in vielen Fragen und ich sage, da ist es auch notwendig, das sichtbar zu machen und zu überlegen, wie man auch mit ganz klaren Vorgaben sicherstellt, dass solche Dinge niemals rechtsverbindlich werden.“ Was steht denn nun in diesem Pakt und vor allem, wie ist er zu verstehen? Claudia Moll, SPD: „Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“
Im Reichstag treffen wir Professor Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln, spezialisiert auf Völker- und Europarecht und damit nur allzu gut vertraut mit Pakten wie diesem. Ulrich Vosgerau Rechtswissenschaftler an der Uni Köln: „Ich habe natürlich zuerst gedacht, das ist ein typisches Dokument der United Nations, es liest sich immer sehr ähnlich, es ist immer dasselbe Konvolut an politischen Korrektheiten, die da aufeinander getürmt werden und wir sehen auch immer in diesen UN-Dokumenten diese typische Technik, wir nennen das ‚Seesaw-Technique‘, dass also scheinbar klare Aussagen, die irgendwo getroffen werden, zwei Zeilen darunter dann auch wieder zurückgenommen oder relativiert werden. Also der Leser kann sich – ,Seesaw‘ heißt Wippe auf Englisch - der Leser kann sich quasi aussuchen, was er nun glauben will.“ Und diese Wippe geht so: Wir verpflichten uns, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, heißt es wohlklingend im Pakt. Doch einen Absatz später liest man: Die Staaten sollen Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen. Und weiter: Man solle die öffentliche Finanzierung oder materielle Unterstützung für Medien einstellen, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern. Doch was ist Hass? Was Intoleranz? Was sind andere Formen? Und was ist berechtigte Kritik? Und vor allem: Wer entscheidet das? Dem Pakt selbst zufolge scheint es an Migration wenig bis gar nichts Kritikwürdiges zu geben! So auch der Eindruck von JF-Chefredakteur Dieter Stein: „Es ist eine vollkommen weltfremde Prämisse, unter der dieser Pakt steht, nämlich dort steht ja drin, dass Migration eine Quelle des Wohlstands unter seiner positiven Entwicklung wäre und wir wissen ja, dass wir seit 2015 eine tiefgreifende Spaltung des Landes haben auch mit dieser Frage, weil letztendlich viele Leute mit Migration vor allen Dingen eine Destabilisierung in Verbindung bringen und auch sehen, welche enormen finanziellen Belastungen auch mit dieser unkontrollierten Zuwanderung verbunden sind. Wir denken an die Vorfälle Köln, Silvester, oder die vielen Vergewaltigungsfälle, die wir in letzter Zeit haben, das heißt, die Leute machen sich vor allen Dingen Sorgen und sehen Gefahren im Zusammenhang mit der Migration.“ Sorgen und Gefahren, die es laut dem Pakt gar nicht gibt. Stattdessen wird ein rein positives Bild von Migration zur einzig zulässigen Wahrheit erhoben, die es dann per Zwang in den Medien durchzusetzen gilt. Ist das noch demokratisch?
Prof. Ulrich Vosgerau: „Es ist ja nicht nur, dass Hassverbrechen, unter Strafe gestellt werden sollen. Diese Randnummer, die in der Tat häufig zitiert wird, ist ja noch umfänglicher. Da verpflichten sich also alle Staaten für eine wahrheitsgemäße und faktenbasierte Berichterstattung – Presseberichterstattung – zu sorgen. Und darunter, das wird aus dem Kontext relativ deutlich, weil wir ja gleich mehrere Nummern haben, wo eben die Einwanderung einseitig gelobt wird, immer als Quelle für Glück und Wohlstand der Aufnahmegesellschaften gestellt wird. Der Global Compact geht davon aus, dass eine kritische, dass eine negative Berichterstattung auch über Einwanderung offenbar nicht wahrhaftig ist, offenbar nicht faktenorientiert ist und deswegen von den Signatarstaaten eben nach Möglichkeit unterbunden werden soll. Es ist die Rede davon, dass der professionelle „media staff“, also die Medienleute, erzogen werden soll, „to educate“, er soll erzogen werden, das er positiv über die Einwanderung zu berichten hat. Das wird übrigens in der deutschen Übersetzung stark verharmlost. In der deutschen Übersetzung ist auf einmal die Rede davon, die Medienleute sollten aufgeklärt werden über die richtige Terminologie. Das ist im englischen Original, das als einziges authentisch ist, liest sich das ganz anders, denn „to educate“ bedeutet nicht „aufklären“. „To educate“ - erziehen, ausbilden, das ist immer eine Unterweisung unter Ausnutzung eines Machtgefälles und das soll hier geschehen und in der Tat einigermaßen besorgniserregend.“ Besorgniserregend ist auch, was noch so im Pakt steht. So wolle man sich beispielsweise verpflichten, Migranten in ihren Zielländern den Zugang zu Arbeitsmärkten, Bildungs- und Sozialsystemen zu ermöglichen. Dabei sollen auch in Herkunftsländern erworbene Sozialversicherungs- und Leistungsansprüche übertragen werden. Und vor allem eine Unterscheidung zwischen legal und illegal ins Land gekommenen Migranten findet grundsätzlich gar nicht statt. Den Begriff der illegalen Migration sucht man im ganzen Pakt vergeblich. Prof. Ulrich Vosgerau: „Also, das Wort kommt so nicht vor, sondern es ist nur noch von irregulärer Einwanderung die Rede und die Folge dieser irregulären Einwanderung ist nun keineswegs die Ausweisung. Die Ausweisung wird in diesem Zusammenhang als „arbitrary“ bezeichnet, also als willkürlich. Sondern die Rechtsfolge dessen, wenn ein Migrant in einen irregulären Zustand gefallen ist, so drückt der Pakt sich aus, ist dann, dass der Aufenthaltsstaat Verfahren bereitstellen muss, die eben typischerweise zur Legalisierung führen. Der sogenannte irreguläre Aufenthalt wird in Ziffer 23 des Paktes sozusagen als ein Versagen der Aufnahmegesellschaft begriffen, keineswegs aber als ein Vorwurf an den Migranten und auch keineswegs als Ausweisungsgrund.“ Anders ausgedrückt: Es wirkt als solle hier die verhängnisvolle Willkommenskultur deutscher Prägung global institutionalisiert werden.
Kein Wunder also, dass deutsche Leitmedien und Altparteien an diesem Machwerk Gefallen gefunden haben, gleichwohl versuchen, jedwede Kritik daran ohne tiefere Auseinandersetzung als Populismus, Hetze oder Verschwörungstheorie abzutun. Beliebtes Scheinargument dabei: „Der Pakt sei ja gar nicht bindend. Die nationale Souveränität über Migrationsfragen bliebe unangetastet.“ Doch was ist eigentlich Völkerrecht? Und wie bindend ist der Pakt wirklich?
Prof. Ulrich Vosgerau: „Das ist zugegeben ein schwieriges Thema. Denn die Frage nach der Entstehung und der genauen Rechtsnatur von völkerrechtlicher Bindung, die ist wissenschaftlich überhaupt noch nicht aufgeklärt und deswegen ist es ein bisschen unverantwortlich zu sagen, das ist nicht bindend oder das ist bindend. Eins ist völlig richtig, aus diesem Global Compact of Migration kann uns kein anderer Staat vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagen, das ist völlig richtig, da gibt es keine Klagemöglichkeit. Das liegt gar nicht an den komplizierten Formulierungen, wo mal von Verpflichtungen die Rede ist und dann wieder von Souveränität. Das liegt einfach daran, dass die Verpflichtungen nicht einem anderen Nationalstaat gegenüber eingegangen werden, sondern ganz allgemein der UN gegenüber, der Weltgemeinschaft gegenüber. Also klagen kann keiner daraus, aber das heißt noch lange nicht, dass es rechtlich unbedeutsam wäre.“
Fast 300-mal ist in dem Pakt von Verpflichtung die Rede. Das wunderte auch so manchen Politiker in CDU und CSU, an deren Basis sich ebenfalls kritische Stimmen am Migrationspakt mehren. Sylvia Pantel, Bundestagsabgeordnete der CDU: „Dass aus irregulärer Migration reguläre wird, dass Berufsqualifikationen, die bei uns hart erarbeitet durch Prüfungen werden, anerkannt werden, dass auch die sozialen Versicherungen, die woanders galten, und die Ansprüche automatisch übertragen werden… Also, es gibt viele, viele kleine Dinge, die bei uns zu großen Schwierigkeiten führen konnten, und deshalb bin ich der Ansicht, dass man die ausräumen müsste. Und deshalb sollte man in Form eines Schreibens, das dann angehängt wird, so ähnlich, wie das die Österreicher auch machen, sagen: Also, damit diese Vereinbarung hier nicht falsch ausgelegt werden kann, möchten wir, dass das eben mit den und den Punkten nicht so passiert. Das ist unsere Leseart des Paktes, und da möchten wir nicht, dass Missverständnisse auftauchen.“ Missverständnisse, die bei einem rein symbolischen Akt belanglos wären. Doch ganz so einfach ist es eben nicht. Unverbindliche Verpflichtungen – ein Widerspruch? Mitnichten. „Soft law“ nennen das Juristen. Prof. Ulrich Vosgerau: „Durch völkerrechtliche „Soft Laws“ werden internationale Standards gesetzt, die früher oder später letztlich in Völkergewohnheitsrechte erwachsen und die früher oder später Standards bilden, von denen kein Staat mehr abweichen kann, ohne sich eben sozusagen außerhalb der Weltgemeinschaft zu stellen. Und hier liegt die Gefahr: Ein echter, bindender, völkerrechtlicher Vertrag, der auch offiziell unterschrieben wird, der auch ratifiziert wird, da überlegt sich ja ein Staat vorher, wollen wir jetzt diese ganz bestimmte Verpflichtung eingehen oder wollen wir es nicht. Und eventuell unterschreibt man auch nicht. Bei völkerrechtlichem „Soft Law“ ist die Bindung früher oder später gar nicht geringer als bei einem völkerrechtlichen Vertrag, aber die Freiwilligkeit, die ist geringer. Der Standard, der kommt einfach so.“ Internationale Standards von politischen Eliten feierlich beschlossen und als rein symbolisch vermarktet. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern schon längst gelebte Praxis. Ein Beispiel die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Rückwirkend betrachtet der Startschuss für Gendermainsteaming. Nie in Parlamenten diskutiert und trotzdem heute ressortübergreifende Leitlinie. Oder die UN-Klimakonferenzen, deren Beschlüsse auch gerne als unverbindlich bezeichnet werden, deren Folgen aber jeder von uns zu spüren bekommt – allmonatlich auf der Stromrechnung. Soll es mit dem Migrationspakt etwa genauso laufen? Prof. Ulrich Vosgerau: „Am Anfang ist es immer unverbindlich, ja auch die „United Nations Declaration of Human Rights“ war mal ein völlig unverbindliches politisches Dokument, heute gilt es längst als Völkergewohnheitsrecht, in Teilen vielleicht zwingendes Völkergewohnheitsrecht, „ius cogens“. So geht das immer. Also, wenn der Pakt einmal in der Welt ist, hier ist in der Tat eine Parallele zur Weltfrauenkonferenz, sobald er einmal da ist, wird er von allen Nichtregierungsorganisationen, von den Aktivisten, von den Medien natürlich in erster Linie als bindendes Recht behandelt werden, ausgegeben werden und zwar als eine Art bindendes Recht, das wegen seines internationalen Charakters sogar oberhalb des nationalen Rechts angesiedelt werden wird. Das heißt, etwa ab Januar 2019, wenn also alles im Fahrplan bleibt und läuft, wird so ziemlich jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Verweigerung der Einreise nach Deutschland, überhaupt eigentlich jede Maßnahme, die im Einzelfall den Wünschen eines Flüchtlings oder Emigranten zuwider läuft, von entsprechenden Aktivisten, NGOs, also Nichtregierungsorganisationen und auch Medien ausgegeben und behauptet werden als eine Völkerrechtsverletzung Deutschlands. Ja, man wird es skandalisieren, man wird sagen, Deutschland hat es unterschreiben und jetzt hält es sich nicht daran, das ist der Skandal. Das heißt, der Global Compact of Migration, der greift nicht unmittelbar die Legalität des Deutschen Migrations- und Ausländerrechts an, diese bleibt ja unbeschadet, das wird ja davon nicht aus der Welt geschafft, das ist ja anders als beim Europarecht, aber er greift die Legitimität des Deutschen Ausländer- und Migrationsrechts an, das heißt, die Durchführung, beispielsweise von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach deutschen demokratisch legitimierten Gesetzen, die wird dann in der Öffentlichkeit, nicht rein juristisch, aber in der Öffentlichkeit unter ein Legitimitätsvorbehalt gestellt, man wird dazu dann sagen, das widerspricht doch internationale Abreden, das widerspricht doch internationalen Menschenrechtsstandards.“
Eine Vorgehensweise, die dem gegenwärtigen Zeitgeist wie auf den Leib geschnitten scheint. Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Ja, ich glaube schon, dass man da versucht über Bande zu spielen. Wir erleben das ja auch in der Europäischen Union, dass man die Dinge nach Brüssel spielt, die kommen dann von da wieder zurück in die nationalen Parlamente, und man sagt: Naja, das hat Brüssel so entschieden, das müssen wir halt so machen. Und das kann man natürlich auf internationaler Ebene auch so spielen, Frauenrechtskonvention, die ganze Genderdiskussion seit Mitte der 90er Jahre, auch das wird mittlerweile in nationale Gesetzgebung umgewandelt, wo man anfangs dachte, ach, das sind ja nur Hirngespinste, passiert jetzt überall.“ JF-Chefredakteur Dieter Stein: „Wir erleben hier den erneuten dreisten Versuch der Bundesregierung und Teile auch der politischen idealen Eliten, eine ganz wichtige tiefgreifende Entscheidung mit weitreichenden Folgen, im Grunde genommen an der Bevölkerung vorbei durchzuwinken. Und ich glaube, daraus folgt auch großer Unmut unter den Bürgern.“ Ein Unmut, der gerade in der Ära Merkel stark gewachsen ist, da immer wieder große politische Entscheidungen an Parlamenten und Wählern vorbei getroffen wurden. Immer wieder begründet mit einer höheren Legitimität. Prof. Ulrich Vosgerau: „Legitimität wird in demokratischen Staaten so hergestellt, dass eben durch Beobachtung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verfahren eine konkrete rechtliche Regelung verstanden werden kann, als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes. Das ist herkömmlicherweise Legitimität, also auch in anderen Staaten, in allen demokratisch sich verstehenden Staaten. Und die Gefahr bei solchem internationalen „Soft Law“, wie eben dem Global Compact, besteht eben darin, dass parallel eine ganz andere Art von Legitimität aufgebaut wird, die nicht mehr als demokratisch verstanden werden kann, nämlich eine Legitimität, die nicht von unten nach oben aufgebaut wird, also durch Wahlen, Parlamentsmehrheiten, Kontrolle der Regierung durch die Parlamente und alle vier Jahre Neuwahlen, die dann eventuell einen ganz anderen Kurs nach sich ziehen können. Sondern hier wird eine Legitimität von oben aufgebaut. Auf einmal heißt es, eine Einwanderungspolitik ist nicht dann legitim, wenn sie ein plausibler Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts eines bestimmten Wahlvolkes eben ist, sondern auf einmal ist die Einwanderungspolitik genau dann legitim, wenn sie eben den Zielen des Global Compact entspricht. Der definiert sich ja über lauter Ziele und diese Ziele scheinen interessanterweise auf der ganzen Welt gleich und identisch zu sein. Es ist gar nicht mehr die Rede davon, dass das eine Land nun eine restriktive Einwanderungspolitik macht, das andere Land macht vielleicht eine sehr großzügige und dann schaut man mal, was besser ist, dann kann man auch vergleichen. Sondern auf einmal gelten auf der ganzen Welt einheitliche Maßstäbe, die auch offenbar durch Wahlen und Abstimmung gar nicht mehr groß verändert werden können. Wahlen und Abstimmung setzt ja den Global Compact nicht außer Kraft, der gilt ja immerfort. Und immer wird die Politik an ihm gemessen. Das ist nicht mehr demokratisch, das ist sozusagen Volkserziehung statt demokratischer Legitimation.“
Claudia Moll, SPD: „Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“
Übrigens: Eine kommentierte Fassung des gesamten Migrationspaktes finden Sie in der JF-Ausgabe 47/2018. Machen Sie sich ein eigenes Bild und entscheiden Sie selbst. Die Junge Freiheit. Ihre Wochenzeitung für Debatte.
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23.11.2018 | www.kla.tv/13388
„Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – zu Deutsch: „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ – so heißt der Pakt, den die Vereinten Nationen am 10. und 11. Dezember 2018 feierlich schließen wollen. Lange Zeit wurde das Thema hierzulande kaum diskutiert, doch freie Medien und die AfD brachten den Pakt auf die Agenda. Die Diskussion, die nun um das Abkommen entbrannt ist, polarisiert in diesem Land, so wie viele schon geführte Debatten über Migration, Asyl und Einwanderung: Unverbindlich sei der Pakt, rein symbolisch oder gar gut im Sinne Deutschlands, sagen die einen. Ein verhängnisvoller Schritt in Richtung einer dauerhaften Massenzuwanderung aus den Armenhäusern der Welt – behaupten die anderen. Was stimmt? Eine 18-minütige TV-Dokumentation der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ging diesen Fragen nach. Sehen Sie nun die ganze Reportage „Migrationspakt der Eliten“, die am 15. November 2018 veröffentlicht wurde. JF-TV Reportage: „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – zu Deutsch „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ so heißt das Machwerk, das die Vereinten Nationen am 11. und 12. Dezember 2018 feierlich verabschieden wollen. Lange wurde das Thema hierzulande kaum diskutiert. Doch alternative Medien und die Alternative für Deutschland brachten das auf die Agenda. Die Debatte, die nun um diesen Pakt tobt, ist so polarisiert wie viele Debatten in diesem Land. Unverbindlich sei der Pakt, rein symbolisch oder gar gut im Sinne Deutschlands, sagen die einen. Ein verhängnisvoller Schritt in Richtung einer dauerhaften Massenzuwanderung aus den Armenhäusern der Welt, behaupten die anderen. Was stimmt? Eine JF-TV-Reportage über den „Migrationspakt der Eliten“. Wir sind am Reichstag in Berlin am Donnerstag, den 8.November. Das „Hohe Haus“ diskutiert den UN-Migrationspakt. Dass das Vorhaben hier überhaupt debattiert wird, ist einzig das Werk der AfD, die sich früh mit dem Migrationspakt beschäftigte. Martin Hebner, AfD: „Die Bundesregierung wollte diese Debatte schlichtweg vermeiden.“ Dr. Alexander Gauland, AfD: „ Millionen von Menschen aus diesen Regionen werden angestiftet, sich auf den Weg zu machen. Linke, Träumer und globalistische Eliten wollen unser Land klammheimlich aus einem Nationalstaat in ein Siedlungsgebiet verwandeln.“ Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Es war auch ganz wichtig, die Debatte über den Migrationspakt jetzt nochmal ganz deutlich ins Parlament zu bringen, denn die Bundesregierung hat ja bisher möglichst geschwiegen, um das Ganze „unter dem Deckel“ zu halten, damit man ganz in Ruhe in Marrakesch im Dezember das Pamphlet unterschreiben kann. Aber die Zeiten sind vorbei. Jetzt gibt es eine echte Opposition hier im Deutschen Bundestag, die sich um solche Dinge kümmert. Und darüber muss man einfach reden.“ Und geredet wird in dem Bundestag, gleichwohl in den Medien. Der Tenor: Die AfD betreibe Stimmungsmache, habe keine Argumente. Selbst von Verschwörungstheorien ist die Rede. Filiz Polat, B90/Grüne: „…Verschwörungstheorien voranzutreiben…“ Claudia Moll, SPD: „… dass wir hier über diesen Lügenantrag unsere Zeit verschwenden. Ich schäme mich so was von fremd, dass wir diesen Antrag hier in diesem Haus besprechen müssen. Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“ Vorwürfe, die allerdings bei genauer Betrachtung nicht nur die AfD treffen. Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Wir sehen ja im europäischen Bereich, auch darüber hinaus, dass andere Staaten das auch mittlerweile kritisch einschätzen. Dass die Polen, dass die Tschechen das kritisch sehen, die Ungarn machen nicht mit, die Österreicher machen nicht mit. Sind das auch alles Verschwörungstheoretiker, wie uns heute vorgeworfen wurde? Nein, natürlich nicht ! Sie sehen kritische Punkte und das sind gewichtige Gründe. Denn uns muss es doch darum gehen, als Volksvertreter unseres Landes, die deutschen Interessen zu vertreten.“ Ist der UN-Migrationspakt im deutschen Interesse? Wer dagegen stimmt, sorgt dafür, dass noch mehr Migranten kommen, zitiert „Welt Online“ den Unionsfraktionsvizevorsitzenden Stephan Harbarth aus der Bundestagsdebatte. Eine Aussage, die wirkt, als habe die AfD, aber auch die österreichische Bundesregierung den Pakt gehörig missverstanden. Heinz-Christian Strache, österreichischer Vizekanzler: „Wir wollen nicht, dass die Migration im Allgemeinen keine Differenzierung mehr erfährt zwischen legaler und illegaler und dass vielleicht Migration aus Klimagründen oder Armutsgründen überhaupt ein Menschenrecht werden könnte. So was lehnen wir konsequenterweise ab und es braucht daher natürlich hier auch ein Gegensteuern und eine Klarstellung in vielen Fragen und ich sage, da ist es auch notwendig, das sichtbar zu machen und zu überlegen, wie man auch mit ganz klaren Vorgaben sicherstellt, dass solche Dinge niemals rechtsverbindlich werden.“ Was steht denn nun in diesem Pakt und vor allem, wie ist er zu verstehen? Claudia Moll, SPD: „Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“ Im Reichstag treffen wir Professor Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln, spezialisiert auf Völker- und Europarecht und damit nur allzu gut vertraut mit Pakten wie diesem. Ulrich Vosgerau Rechtswissenschaftler an der Uni Köln: „Ich habe natürlich zuerst gedacht, das ist ein typisches Dokument der United Nations, es liest sich immer sehr ähnlich, es ist immer dasselbe Konvolut an politischen Korrektheiten, die da aufeinander getürmt werden und wir sehen auch immer in diesen UN-Dokumenten diese typische Technik, wir nennen das ‚Seesaw-Technique‘, dass also scheinbar klare Aussagen, die irgendwo getroffen werden, zwei Zeilen darunter dann auch wieder zurückgenommen oder relativiert werden. Also der Leser kann sich – ,Seesaw‘ heißt Wippe auf Englisch - der Leser kann sich quasi aussuchen, was er nun glauben will.“ Und diese Wippe geht so: Wir verpflichten uns, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, heißt es wohlklingend im Pakt. Doch einen Absatz später liest man: Die Staaten sollen Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen. Und weiter: Man solle die öffentliche Finanzierung oder materielle Unterstützung für Medien einstellen, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern. Doch was ist Hass? Was Intoleranz? Was sind andere Formen? Und was ist berechtigte Kritik? Und vor allem: Wer entscheidet das? Dem Pakt selbst zufolge scheint es an Migration wenig bis gar nichts Kritikwürdiges zu geben! So auch der Eindruck von JF-Chefredakteur Dieter Stein: „Es ist eine vollkommen weltfremde Prämisse, unter der dieser Pakt steht, nämlich dort steht ja drin, dass Migration eine Quelle des Wohlstands unter seiner positiven Entwicklung wäre und wir wissen ja, dass wir seit 2015 eine tiefgreifende Spaltung des Landes haben auch mit dieser Frage, weil letztendlich viele Leute mit Migration vor allen Dingen eine Destabilisierung in Verbindung bringen und auch sehen, welche enormen finanziellen Belastungen auch mit dieser unkontrollierten Zuwanderung verbunden sind. Wir denken an die Vorfälle Köln, Silvester, oder die vielen Vergewaltigungsfälle, die wir in letzter Zeit haben, das heißt, die Leute machen sich vor allen Dingen Sorgen und sehen Gefahren im Zusammenhang mit der Migration.“ Sorgen und Gefahren, die es laut dem Pakt gar nicht gibt. Stattdessen wird ein rein positives Bild von Migration zur einzig zulässigen Wahrheit erhoben, die es dann per Zwang in den Medien durchzusetzen gilt. Ist das noch demokratisch? Prof. Ulrich Vosgerau: „Es ist ja nicht nur, dass Hassverbrechen, unter Strafe gestellt werden sollen. Diese Randnummer, die in der Tat häufig zitiert wird, ist ja noch umfänglicher. Da verpflichten sich also alle Staaten für eine wahrheitsgemäße und faktenbasierte Berichterstattung – Presseberichterstattung – zu sorgen. Und darunter, das wird aus dem Kontext relativ deutlich, weil wir ja gleich mehrere Nummern haben, wo eben die Einwanderung einseitig gelobt wird, immer als Quelle für Glück und Wohlstand der Aufnahmegesellschaften gestellt wird. Der Global Compact geht davon aus, dass eine kritische, dass eine negative Berichterstattung auch über Einwanderung offenbar nicht wahrhaftig ist, offenbar nicht faktenorientiert ist und deswegen von den Signatarstaaten eben nach Möglichkeit unterbunden werden soll. Es ist die Rede davon, dass der professionelle „media staff“, also die Medienleute, erzogen werden soll, „to educate“, er soll erzogen werden, das er positiv über die Einwanderung zu berichten hat. Das wird übrigens in der deutschen Übersetzung stark verharmlost. In der deutschen Übersetzung ist auf einmal die Rede davon, die Medienleute sollten aufgeklärt werden über die richtige Terminologie. Das ist im englischen Original, das als einziges authentisch ist, liest sich das ganz anders, denn „to educate“ bedeutet nicht „aufklären“. „To educate“ - erziehen, ausbilden, das ist immer eine Unterweisung unter Ausnutzung eines Machtgefälles und das soll hier geschehen und in der Tat einigermaßen besorgniserregend.“ Besorgniserregend ist auch, was noch so im Pakt steht. So wolle man sich beispielsweise verpflichten, Migranten in ihren Zielländern den Zugang zu Arbeitsmärkten, Bildungs- und Sozialsystemen zu ermöglichen. Dabei sollen auch in Herkunftsländern erworbene Sozialversicherungs- und Leistungsansprüche übertragen werden. Und vor allem eine Unterscheidung zwischen legal und illegal ins Land gekommenen Migranten findet grundsätzlich gar nicht statt. Den Begriff der illegalen Migration sucht man im ganzen Pakt vergeblich. Prof. Ulrich Vosgerau: „Also, das Wort kommt so nicht vor, sondern es ist nur noch von irregulärer Einwanderung die Rede und die Folge dieser irregulären Einwanderung ist nun keineswegs die Ausweisung. Die Ausweisung wird in diesem Zusammenhang als „arbitrary“ bezeichnet, also als willkürlich. Sondern die Rechtsfolge dessen, wenn ein Migrant in einen irregulären Zustand gefallen ist, so drückt der Pakt sich aus, ist dann, dass der Aufenthaltsstaat Verfahren bereitstellen muss, die eben typischerweise zur Legalisierung führen. Der sogenannte irreguläre Aufenthalt wird in Ziffer 23 des Paktes sozusagen als ein Versagen der Aufnahmegesellschaft begriffen, keineswegs aber als ein Vorwurf an den Migranten und auch keineswegs als Ausweisungsgrund.“ Anders ausgedrückt: Es wirkt als solle hier die verhängnisvolle Willkommenskultur deutscher Prägung global institutionalisiert werden. Kein Wunder also, dass deutsche Leitmedien und Altparteien an diesem Machwerk Gefallen gefunden haben, gleichwohl versuchen, jedwede Kritik daran ohne tiefere Auseinandersetzung als Populismus, Hetze oder Verschwörungstheorie abzutun. Beliebtes Scheinargument dabei: „Der Pakt sei ja gar nicht bindend. Die nationale Souveränität über Migrationsfragen bliebe unangetastet.“ Doch was ist eigentlich Völkerrecht? Und wie bindend ist der Pakt wirklich? Prof. Ulrich Vosgerau: „Das ist zugegeben ein schwieriges Thema. Denn die Frage nach der Entstehung und der genauen Rechtsnatur von völkerrechtlicher Bindung, die ist wissenschaftlich überhaupt noch nicht aufgeklärt und deswegen ist es ein bisschen unverantwortlich zu sagen, das ist nicht bindend oder das ist bindend. Eins ist völlig richtig, aus diesem Global Compact of Migration kann uns kein anderer Staat vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagen, das ist völlig richtig, da gibt es keine Klagemöglichkeit. Das liegt gar nicht an den komplizierten Formulierungen, wo mal von Verpflichtungen die Rede ist und dann wieder von Souveränität. Das liegt einfach daran, dass die Verpflichtungen nicht einem anderen Nationalstaat gegenüber eingegangen werden, sondern ganz allgemein der UN gegenüber, der Weltgemeinschaft gegenüber. Also klagen kann keiner daraus, aber das heißt noch lange nicht, dass es rechtlich unbedeutsam wäre.“ Fast 300-mal ist in dem Pakt von Verpflichtung die Rede. Das wunderte auch so manchen Politiker in CDU und CSU, an deren Basis sich ebenfalls kritische Stimmen am Migrationspakt mehren. Sylvia Pantel, Bundestagsabgeordnete der CDU: „Dass aus irregulärer Migration reguläre wird, dass Berufsqualifikationen, die bei uns hart erarbeitet durch Prüfungen werden, anerkannt werden, dass auch die sozialen Versicherungen, die woanders galten, und die Ansprüche automatisch übertragen werden… Also, es gibt viele, viele kleine Dinge, die bei uns zu großen Schwierigkeiten führen konnten, und deshalb bin ich der Ansicht, dass man die ausräumen müsste. Und deshalb sollte man in Form eines Schreibens, das dann angehängt wird, so ähnlich, wie das die Österreicher auch machen, sagen: Also, damit diese Vereinbarung hier nicht falsch ausgelegt werden kann, möchten wir, dass das eben mit den und den Punkten nicht so passiert. Das ist unsere Leseart des Paktes, und da möchten wir nicht, dass Missverständnisse auftauchen.“ Missverständnisse, die bei einem rein symbolischen Akt belanglos wären. Doch ganz so einfach ist es eben nicht. Unverbindliche Verpflichtungen – ein Widerspruch? Mitnichten. „Soft law“ nennen das Juristen. Prof. Ulrich Vosgerau: „Durch völkerrechtliche „Soft Laws“ werden internationale Standards gesetzt, die früher oder später letztlich in Völkergewohnheitsrechte erwachsen und die früher oder später Standards bilden, von denen kein Staat mehr abweichen kann, ohne sich eben sozusagen außerhalb der Weltgemeinschaft zu stellen. Und hier liegt die Gefahr: Ein echter, bindender, völkerrechtlicher Vertrag, der auch offiziell unterschrieben wird, der auch ratifiziert wird, da überlegt sich ja ein Staat vorher, wollen wir jetzt diese ganz bestimmte Verpflichtung eingehen oder wollen wir es nicht. Und eventuell unterschreibt man auch nicht. Bei völkerrechtlichem „Soft Law“ ist die Bindung früher oder später gar nicht geringer als bei einem völkerrechtlichen Vertrag, aber die Freiwilligkeit, die ist geringer. Der Standard, der kommt einfach so.“ Internationale Standards von politischen Eliten feierlich beschlossen und als rein symbolisch vermarktet. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern schon längst gelebte Praxis. Ein Beispiel die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Rückwirkend betrachtet der Startschuss für Gendermainsteaming. Nie in Parlamenten diskutiert und trotzdem heute ressortübergreifende Leitlinie. Oder die UN-Klimakonferenzen, deren Beschlüsse auch gerne als unverbindlich bezeichnet werden, deren Folgen aber jeder von uns zu spüren bekommt – allmonatlich auf der Stromrechnung. Soll es mit dem Migrationspakt etwa genauso laufen? Prof. Ulrich Vosgerau: „Am Anfang ist es immer unverbindlich, ja auch die „United Nations Declaration of Human Rights“ war mal ein völlig unverbindliches politisches Dokument, heute gilt es längst als Völkergewohnheitsrecht, in Teilen vielleicht zwingendes Völkergewohnheitsrecht, „ius cogens“. So geht das immer. Also, wenn der Pakt einmal in der Welt ist, hier ist in der Tat eine Parallele zur Weltfrauenkonferenz, sobald er einmal da ist, wird er von allen Nichtregierungsorganisationen, von den Aktivisten, von den Medien natürlich in erster Linie als bindendes Recht behandelt werden, ausgegeben werden und zwar als eine Art bindendes Recht, das wegen seines internationalen Charakters sogar oberhalb des nationalen Rechts angesiedelt werden wird. Das heißt, etwa ab Januar 2019, wenn also alles im Fahrplan bleibt und läuft, wird so ziemlich jede aufenthaltsbeendende Maßnahme, jede Verweigerung der Einreise nach Deutschland, überhaupt eigentlich jede Maßnahme, die im Einzelfall den Wünschen eines Flüchtlings oder Emigranten zuwider läuft, von entsprechenden Aktivisten, NGOs, also Nichtregierungsorganisationen und auch Medien ausgegeben und behauptet werden als eine Völkerrechtsverletzung Deutschlands. Ja, man wird es skandalisieren, man wird sagen, Deutschland hat es unterschreiben und jetzt hält es sich nicht daran, das ist der Skandal. Das heißt, der Global Compact of Migration, der greift nicht unmittelbar die Legalität des Deutschen Migrations- und Ausländerrechts an, diese bleibt ja unbeschadet, das wird ja davon nicht aus der Welt geschafft, das ist ja anders als beim Europarecht, aber er greift die Legitimität des Deutschen Ausländer- und Migrationsrechts an, das heißt, die Durchführung, beispielsweise von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach deutschen demokratisch legitimierten Gesetzen, die wird dann in der Öffentlichkeit, nicht rein juristisch, aber in der Öffentlichkeit unter ein Legitimitätsvorbehalt gestellt, man wird dazu dann sagen, das widerspricht doch internationale Abreden, das widerspricht doch internationalen Menschenrechtsstandards.“ Eine Vorgehensweise, die dem gegenwärtigen Zeitgeist wie auf den Leib geschnitten scheint. Leif-Erik Holm, Stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD: „Ja, ich glaube schon, dass man da versucht über Bande zu spielen. Wir erleben das ja auch in der Europäischen Union, dass man die Dinge nach Brüssel spielt, die kommen dann von da wieder zurück in die nationalen Parlamente, und man sagt: Naja, das hat Brüssel so entschieden, das müssen wir halt so machen. Und das kann man natürlich auf internationaler Ebene auch so spielen, Frauenrechtskonvention, die ganze Genderdiskussion seit Mitte der 90er Jahre, auch das wird mittlerweile in nationale Gesetzgebung umgewandelt, wo man anfangs dachte, ach, das sind ja nur Hirngespinste, passiert jetzt überall.“ JF-Chefredakteur Dieter Stein: „Wir erleben hier den erneuten dreisten Versuch der Bundesregierung und Teile auch der politischen idealen Eliten, eine ganz wichtige tiefgreifende Entscheidung mit weitreichenden Folgen, im Grunde genommen an der Bevölkerung vorbei durchzuwinken. Und ich glaube, daraus folgt auch großer Unmut unter den Bürgern.“ Ein Unmut, der gerade in der Ära Merkel stark gewachsen ist, da immer wieder große politische Entscheidungen an Parlamenten und Wählern vorbei getroffen wurden. Immer wieder begründet mit einer höheren Legitimität. Prof. Ulrich Vosgerau: „Legitimität wird in demokratischen Staaten so hergestellt, dass eben durch Beobachtung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Verfahren eine konkrete rechtliche Regelung verstanden werden kann, als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes. Das ist herkömmlicherweise Legitimität, also auch in anderen Staaten, in allen demokratisch sich verstehenden Staaten. Und die Gefahr bei solchem internationalen „Soft Law“, wie eben dem Global Compact, besteht eben darin, dass parallel eine ganz andere Art von Legitimität aufgebaut wird, die nicht mehr als demokratisch verstanden werden kann, nämlich eine Legitimität, die nicht von unten nach oben aufgebaut wird, also durch Wahlen, Parlamentsmehrheiten, Kontrolle der Regierung durch die Parlamente und alle vier Jahre Neuwahlen, die dann eventuell einen ganz anderen Kurs nach sich ziehen können. Sondern hier wird eine Legitimität von oben aufgebaut. Auf einmal heißt es, eine Einwanderungspolitik ist nicht dann legitim, wenn sie ein plausibler Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts eines bestimmten Wahlvolkes eben ist, sondern auf einmal ist die Einwanderungspolitik genau dann legitim, wenn sie eben den Zielen des Global Compact entspricht. Der definiert sich ja über lauter Ziele und diese Ziele scheinen interessanterweise auf der ganzen Welt gleich und identisch zu sein. Es ist gar nicht mehr die Rede davon, dass das eine Land nun eine restriktive Einwanderungspolitik macht, das andere Land macht vielleicht eine sehr großzügige und dann schaut man mal, was besser ist, dann kann man auch vergleichen. Sondern auf einmal gelten auf der ganzen Welt einheitliche Maßstäbe, die auch offenbar durch Wahlen und Abstimmung gar nicht mehr groß verändert werden können. Wahlen und Abstimmung setzt ja den Global Compact nicht außer Kraft, der gilt ja immerfort. Und immer wird die Politik an ihm gemessen. Das ist nicht mehr demokratisch, das ist sozusagen Volkserziehung statt demokratischer Legitimation.“ Claudia Moll, SPD: „Haben Sie das überhaupt mal vernünftig durchgelesen?“ Übrigens: Eine kommentierte Fassung des gesamten Migrationspaktes finden Sie in der JF-Ausgabe 47/2018. Machen Sie sich ein eigenes Bild und entscheiden Sie selbst. Die Junge Freiheit. Ihre Wochenzeitung für Debatte.
von ga./dd.